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#30 Ich meine nicht die Bewilligungsprozedur beim Wechsel sondern die Leistungsanerkennung im Krankheitsfalle.

#31 Der Risikostrukturausgleich gleicht durchschnittliche Kosten (sogenannte Normkosten) aus. Tatsächliche Kosten im Krankheitsfall liegen naturgemäß höher und betreffen daher Kassen mit schlechter Risikostruktur stärker. Der RSA soll daher sinnvollerweise bis 2007 auf einen sogenannten Morbiditätsorientierten RSA umgestellt werden. Beitragsunterschiede ergeben sich insbesondere durch mangelhafte Ausgleichsparameter im RSA.

Niedrige KK-Verwaltungskosten resultieren weitestgehend aus einer anderen Berechnungsmethode, da Trägerbetriebe an den Verwaltungskosten beteiligt sind oder unentgeltlich Geschäftsräume zur Verfügung stellen.
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): Andrija  (26.10.02 14:26:10)
Beitrag: 34 von 43 (ID:7689142)
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