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Punkte in Flensburg
Straftaten
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Wer durch ein Fehlverhalten im Straßenverkehr andere Menschen gefährdet, begeht eine Straftat. In diesen Fällen ermittelt dann das Gericht das Strafmaß. Je nachdem wie schwer der Verstoß war, fällt das Urteil unterschiedlich hart aus. Davon unabhängig erhält der Straftäter in jedem Fall Punkte in Flensburg angerechnet.

Tatbestand  Punkte 
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  7 
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge   
- Alkohol  7 
- Genusses anderer berauschender Mittel  7 
- geistiger oder körperlicher Mängel  7 
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)   
- Vorfahrtmissachtung  7 
- Fehlverhalten beim Überholen  7 
- Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen  7 
- zu schnelles Fahren  7 
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes  7 
- Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren gg. Fahrtrichtung  7 
- Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge  7 
Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge   
- Alkoholgenusses  7 
- Genusses anderer berauschender Mittel  7 
- Vollrausch  7 
Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz   
- ohne Fahrererlaubnis  6 
- trotz Fahrverbots, Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahmung des Führerscheins  6 
Kennzeichenmissbrauch  6 
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kfz oder Anhänger  6 
Unbefugter Gebrauch von Kfz  5 
Nötigung  5 
Tötung*  5 
Körperverletzung*  5 
Gefährliche Eingriffe im Straßenverkehr  5 
Unterlassene Hilfeleistung  5 
Alle anderen Straftagen  5 
* = Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.   
Stand: August 2001  Alle Angaben ohne Gewähr 


 
aus der Diskussion: OTI auf All-Time-Low!
Autor (Datum des Eintrages): zentralflughafen  (11.11.02 22:29:17)
Beitrag: 1,080 von 1,343 (ID:7821527)
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