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Schinderluder, Du redest Unsinn. Natürlich erhält der Rentner seine "13. Rente", nur eben auf seien 12 Rentenzahlungen umverteilt. Die Rentenbeiträge aus dem Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen die Rentenansprüche. Würde man die nicht auf die Monatsrente umlegen, sondern diesen Anteil als 13. Rente auszahlen, würde es offensichtlich. Wenn man die 13. Beamtenpension kürzt, müßte man nach der gleichen Logik bis zu 8% der Rente kürzen.

Es ist auch nicht wahr, daß mit 48 die letzte Altersstufe der Besoldung erreicht wird. Beim höheren Dienst ist das erst mit 54 Jahren der Fall. Unabhängig davon gibt es Beförderungen. Wenn man Pech hat, und man wird mit 58 Referatsleiter, aber erst mit 64 entsprechend befördert und geht mit 65 in Pension, dann wird diese Beförderung noch nicht einmal pensionswirksam angerechnet, weil die Beförderung nicht mindestens 2 Jahre vor Pensionsantritt erfolgte.

Und wer früher in Pension geht, dem werden bis zu 18% der Pension gekürzt, genauso, wie bei Rentnern. Die großen Privilegien haben die, die schon Pension sind, aber die jüngeren Beamten haben es wohl schon längst nicht mehr so üppig.
 
aus der Diskussion: WIR WOLLEN DEN TOTALEN BEAMTENSTAAT!
Autor (Datum des Eintrages): for4zim  (18.11.02 10:54:20)
Beitrag: 19 von 57 (ID:7873024)
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