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Zu #13: Nach der Definition des Gewinns in § 23 EStG fallen auch Verluste unter den Begriff "Gewinn". Die gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsweise führt dazu, dass der "Gewinn" ein negatives Vorzeichen erhält. Dadurch kannst du diese negativen Gewinne aufrechnen. Also: Nur keine Panik.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (19.11.02 10:52:07)
Beitrag: 15 von 85 (ID:7882950)
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