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Hier ein Ausschnitt aus der von Steve Morino genannten Quelle:

"Veräußerungsgewinne

Neu geregelt wird die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Der ursprünglich vorgesehene Vorschlag (Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz) hatte aus Gerechtigkeitsaspekten Vorteile, war aber einerseits nur schwer umsetzbar und andererseits im internationalen Vergleich eine ungewöhnliche Lösung. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, Veräußerungsgewinne pauschal, umfassend und gleichmäßig zu besteuern. Spekulationsfristen fallen völlig weg. Der Veräußerungsgewinn wird für Neufälle mit 15 % besteuert.

Es wird eine Stichtagsregelung geben, nach der für Altfälle unterstellt wird, dass der Verkauf von Wertpapieren und Immobilien 10 % Gewinn erbringt. Auf diese 10 % erheben wir dann 15 % Steuer. Probleme mit dem Nachweis von Anschaffungspreisen bei Altfällen können bei der Neuregelung nicht entstehen. Verluste aus Veräußerungen dürfen mit den Gewinnen verrechnet werden.

Die Neuregelung lehnt sich an international übliche Verfahren an und belastet die Veräußerungsgewinne vergleichsweise niedrig."
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (19.11.02 11:10:10)
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