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Die Quelle für die Behauptung, dass steuerpflichtige Einkünfte die Progression erhöhen ist das Einkommensteuersystem selbst. Es gibt im deutschen Einkommensteuerrecht keine Einkünfte, die die Progression nicht erhöhen.

Die Progression wird sogar durch Bezüge erhöht, die nicht einkommensteuerpflichtig sind. Zu nennen sind hier zum beispiel Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (internationale Abkommen mit anderen Staaten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung) nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Oder die Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosenhilfe ect.; auch diese erhöhen die Progression. Die Steuer auf diese Ersatzleistungen beträgt sogar 0%.

Es wäre systemwidrig und ein Novum, bestimmte Einkommen die progressionserhöhende Wirkung zu nehmen. Der Progressionsvorbehalt ergibt sich zudem aus dem verfassungsrechtlichen Prinzip, der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Bürgers.

Die Regierung hat nicht erklärt, dass die SpekuGewinne entgegen den allgemienen Regeln im Einkommensteuerrecht nicht progressionserhöhend wirken sollen. Es wurde lediglich erklärt, wie die SpekuGewinne selber besteuert werden sollen, nicht jedoch, dass diese anders als andere Einkünfte die Progression nicht erhöhen würden.

Auch das Wort Pauschal gibt keinen Anlaß von etwas anderem auszugehen, da sich wie oben geschildert, selbt, wenn Bezüge nicht einmal mit einem Pauschalsatz, sondern überhaupt nicht der Besteuerung unterliegenden, diese progressionserhöhend wirken.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Acri  (19.11.02 13:12:15)
Beitrag: 20 von 85 (ID:7884531)
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