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@Andrija

Nein. Die Progression erhöht sich nur insoweit als steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (oder soweit sonstige Bezüge per Gesetz ausdrücklich als progressionserhöhend erklärt worden sind). Soweit Freibeträge greifen, liegen keine steuerpflichtigen Einkünfte vor.

@Alle

Bei den SpekuGewinnen handelt es sich um sonstige Einkünfte im Sinne von §§ 22, 23 EStG. Daher wirken sich diese automatisch progressionserhöhend aus, auch wenn der auf diese selber anzuwendede Steuersatz 15% beträgt. Das heist, wird denen nicht durch eine spezielle neue Vorschrift die progressionserhöhende Wirkung genommen, ergibt sich die zu Beginn dieses Threads dargestellte Gesamtsteuerbelastung: Bei Immobilien ca. 27,1% und Wertpapieren ca. 16,6%.

Also bisher hat die Regierung nicht erklärt, das diese Einkünfte die Progression nicht erhöhen sollen. Also insofern stelle ich die Frage nach der Quelle. Wer hat erklärt das diese Einkünfte anders als andere die Progression nicht erhöhen würden.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Acri  (19.11.02 14:52:00)
Beitrag: 25 von 85 (ID:7885658)
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