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Verlustvortrag geht auch ins nächste Jahr, nur wir dann eben zu anderen Bedigungen verrechnet!(Halbeinkünfteverfahren) !
 
aus der Diskussion: Verlustvortrag !!!!
Autor (Datum des Eintrages): Privatier1  (19.11.02 20:47:55)
Beitrag: 4 von 6 (ID:7889703)
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