Fenster schließen  |  Fenster drucken

Die Steuerbelastung durch die Erfassung der Spekulationsgewinne beläuft sich nicht nur auf lediglich 15% des Gewinnes. Zusätzlich wirkt sich diese progressionserhöhend aus.



Gemäß §§ 2, 32a EStG erhöht sich durch den Spekulationsgewinn der auf die übrigen Einkünfte anzuwendende Steuersatz. Damit werden diese zusätzlich mit Steuer belastet. Erzielt zum Beispiel ein Lehrer neben seinen Dienstbezügen einen Veräußerungsgewinn in Höhe seiner Jahresbezüge ist neben den 15% vom Veräußerungsgewinn und neben der bereits vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer zusätzlich ein Anteil von ca. 10% des Bruttoarbeitslohnes an das Finanzamt abzuführen. Hinzukommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit steigt die Belastung bezogen auf den Veräußerungsgewinn auf ca. 27%.



Bisher liegt keine Mitteilung darüber vor, nach der die Spekulationsgewinne wie bei sonstigen Einkünften üblich die Steuerprogression nicht erhöhen sollen. Dieses Effekt dürfte ein böses Erwachen geben
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Acri  (20.11.02 12:21:38)
Beitrag: 37 von 85 (ID:7894628)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE