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Vielleicht sollte ich mir auch mal ein Gesetzbuch kaufen, dann könnte ich jetzt nachschlagen (ich weiß, gibts bestimmt auch online).
Was hat es nun mit dem §17 auf sich, der nun nicht abgeschafft wird sondern beibehalten?
Heißt das jetzt alles in allem, daß wir uns zu früh gefreut haben? Aktien, die nach dem 21.2.2003 gekauft werden, werden nach dem Verkauf sowohl mit der Pauschalsteuer von 15%(7.5%)besteuert, Verluste können nur zur Hälfte mit aufgerechnet werden und das, was zum Schluß über den Freibeträgen als Gewinn übrigbleibt, muß mit der Einkommensteuer am Jahresende nochmal versteuert werden? Habe ich das so richtig verstanden?
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): badorties  (20.11.02 17:07:19)
Beitrag: 38 von 85 (ID:7897824)
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