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Falls noch jemanden interessiert, wie die Pauschalsteuer im Wechselspiel mit Grundfreibetrag usw. funktionieren soll, hier der Ausschnitt aus der entsprechenden Kabinettsvorlage (keine Ahnung, ob das heute auch so beschlossen wurde):

21. Dem § 32a wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Die Einkommensteuer für sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 2 beträgt 15 vom Hundert, soweit sie anteilig im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen nach dem Verhältnis dieser Einkünfte zur Summe der Einkünfte aufzuteilen. Dabei ist die Summe der Einkünfte mit mindestens 0 Euro anzusetzen. Der danach auf die Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 2 entfallende Teil des zu versteuernden Einkommens wird um den Betrag vermindert, um den der zu berücksichtigende Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 den auf andere Einkünfte entfallenden Teil des zu versteuernden Einkommens übersteigt."
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Dangerseeker  (20.11.02 18:46:30)
Beitrag: 41 von 85 (ID:7899044)
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