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Tatort Börse

WIESBADEN (dpa-AFX) - Nach einer Serie von Bilanzsskandalen und Betrugsfällen in aller Welt können nach Ansicht von Experten nur härtere Strafen für kriminelle Unternehmer und Börsianer das Vertrauen der Anleger wieder herstellen. "Die schwarzen Schafe schädigen nicht nur die Anleger, sondern auch den Finanzplatz Deutschland", sagte der hessische Staatskommissar für die Börsenaufsicht, Klaus-Dieter Benner, auf einer Fachtagung des Bundeskriminalamtes (BKA) am Mittwoch in Wiesbaden.

Der Vertrauensverlust an den Börsen habe nicht nur zu sinkenden Aktienkursen und Aktionärszahlen geführt, sondern sei mittlerweile für zahlreiche Unternehmen, die dringend neues Kapital bräuchten, zu einem ernsthaften Problem geworden. Insbesondere internationale Investoren würden Deutschland bereits meiden. "Die Zahl der Börsengänge liegt praktisch bei Null", sagte Benner.

SCHWERPUNKTSTAATSANWALTSCHAFTEN GEFORDERT

Der Kriminalexperte der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK), Harald Petersen, forderte bundesweit Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Aufklärung von Wirtschaftsverbrechen. "Die Wahrscheinlichkeit, dass Straftaten gegen Börsen- und Aktienrecht zum Schaden der Anleger überhaupt entdeckt werden, ist deshalb so gering, weil den Behörden oft das Wissen und die Möglichkeiten fehlen", kritisierte Petersen. Bislang gibt es lediglich in Hessen eine spezielle Staatsanwaltschaft für Börsenverbrechen.

ZUSAMMENSPIEL VON STRAF- UND ZIVILRECHT WICHTIG

Eine Verschärfung des Strafrechts und höhere Strafen reichen nach Ansicht des SdK-Experten jedoch nicht aus. "Es bedarf vielmehr des Zusammenspiels von Straf- und Zivilrecht", sagte Peters. "Der Täter, der damit rechnen muss, das ergaunerte Geld den Anlegern zurückgeben zu müssen, wird sich im Zweifel eher überlegen, die Tat zu unterlassen, als derjenige, der sich sicher sein kann, das Geld zu behalten."

Auch Börsenkommissar Benner kritisierte, dass das Wertpapierhandelsgesetz einen juristischen Schadenersatzanspruch der Aktionäre gegen den Vorstand eines Unternehmens im Fall von Kursmanipulationen ausdrücklich ausgeschließt. Das Gesetz lade geradezu dazu ein, Pflichtmitteilungen von Aktiengesellschaften zu mißbrauchen, um Kurse in die Höhe zu treiben.
 
aus der Diskussion: OTI auf All-Time-Low!
Autor (Datum des Eintrages): Glavine  (20.11.02 19:27:18)
Beitrag: 1,096 von 1,343 (ID:7899476)
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