Fenster schließen  |  Fenster drucken

@Dangerseeker

Der von Dir zittierte Absatz 7 bestimmt mit wieviel Prozent die Sepkulationsgewinne zu besteuern sind und wie groß der Teil des zuversteuernde Einkommens ist, der mit 15 % zu besteuern ist.

Wie hoch der Steuersatz für den übrigen Teil des zuversteuernden Einkommens ist, bestimmt Abs. 7 nicht. Damit ist der Steuersatz für den übrigen Teil des zuversteuernden Einkommens nach der allgemeinen Regel des Abs. 1 zu ermitteln.

Das der Spekulationsgewinn Teil des zuversteuernden Einkommens ist, bestätigt Abs. 7. Das zuversteuernde Einkommen, aufgrund dessen der Steuersatz nach Abs. 1 zu ermittelnn ist, erhöht sich somit durch die Erfassung der Spekulationsgewinne. Damit erhöht sich der Progressionssatz, der auf den übrigen Teil des zuversteuernden Einkommens anzuwenden ist.

Mithin erhöht sich duch die geplante Besteuerung der Spekulationsgewinne die Steuerlast der übrigen Einkünfte.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Acri  (20.11.02 23:11:21)
Beitrag: 58 von 85 (ID:7901558)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE