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@Dangerseeker

Klar sollen die Gewinne nicht doppelt besteuert werden. Ich mein ja auch nicht, das die SpekuGewinne zusätzlich belastet werdern. Die werden nur mit 15% besteuert.

Aber was ist mit den anderen Einkünften? Mit welchem Prozentsatz werden die besteuert. Wie soll ich die Einkommensteuer für diese anderen Einkünfte ermitteln, außer nach § 32a Abs. 1 EStG? Und dieser wird eben nicht geändert. Es wird eben nicht der Satz eingefügt "...vorbehaltlich von Absatz 7". § 32a Abs. 1 lautet: "Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zuversteuernden Einkommen. Sei beträgt ... ." Da ist dann wohl, wenn man dann den neuen Abs. 7 dazu liest, eine Regelungslücke.

Diese müste dann durch Auslegung geschlossen werden.
Wir werden dem Verfasser des Gesetzentwurfes, der Regierung, aber nicht unterstellen können, sie hätten eine zusätzlich entstehende Belastung der anderen Einkünfte nicht gewollt. Der Wille des Gesetzgebers ist ja gerade die Herstellung von Steuergerechtigkeit (oder das was er dafür hält) herzustellen. Hierzu gehört es die Bürger gleichmäßig nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit zu besteuern und der Spekulationsgewinn erhöht eben die Leistungsfähigkeit. Also müßte auch der Steuersatz für die übrigen Einkünfte höher sein als ohne den zusätzlich erzielten Gewinn. Der Steuersatz ist daher erstam unter Einbeziehung der SpekuGewinne zu ermitteln und dann selbstverständlich dieser Steuersatz nur auf den übrigen Teil des zuversteuernden Einkommens anzuwenden, der nicht nach Abs. 7 nur mit 15% zu besteuern ist.

Habe ich Dich so richtig verstanden? Oder reden wir immer noch aneinander vorbei?
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Acri  (21.11.02 13:18:55)
Beitrag: 66 von 85 (ID:7905769)
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