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Ich halte die Auffassung von Dangerseeker für richtig. Man kann sich zwar streiten, ob die gesetzgeberische Absicht im Gesetzeswortlaut hinreichend zum Ausdruck gekommen ist, aber aus dem Wortlaut von Absatz 7 und der Begründung geht hervor, dass auf die Speku-Einkünfte ein besonderer Steuersatz von 15 vH angewendet werden soll. Eine nochmalige Berücksichtigung beim "zu versteuernden Einkommen" oder eine Erhöhung der Progession der anderen Einkünfte ist eindeutig nicht gewollt. Sollte sich die Finanzgerichtsbarkeit der Interpretation von Acri anschließen, müsste der Gesetzeswortlaut entsprechend geändert werden.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (21.11.02 13:22:53)
Beitrag: 67 von 85 (ID:7905808)
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