Fenster schließen  |  Fenster drucken

@Acri: Ist das Beispiel wirklich vom BMF? Das kann ich kaum glauben.
Unter § 19 EStG fallen nicht die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern die aus NICHTselbständiger Arbeit.
Ein Sonderausgabenabzug in Höhe von 30.000 EUR erscheint mir unrealistisch, wenn das Gehalt nur 40.000 EUR beträgt. Zu verweisen ist auch auf die Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG). Woher derart hohe Sonderausgaben kommen sollen, ist mir schleierhaft.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (21.11.02 15:58:05)
Beitrag: 69 von 85 (ID:7907854)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE