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@Acri,
Da finden sich aber einige pauschal besteuerte Gegenbeispiele:

Z.B.: Einkommen, dass in eine Direktversicherung fliesst -> 20% Pauschalbesteuerung und kein Progressionsvorbehalt.

Alles andere wäre defakto eine Doppelbesteuerung. Der Progressionsvorbehalt bewirkt nähmlich defacto für die allermeisten (=Alle die Einnahmen mit Progressionsvorbehalt haben deren Summe unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen) eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz.
 
aus der Diskussion: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Lisaman  (21.11.02 21:03:53)
Beitrag: 75 von 85 (ID:7911913)
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