@Acri, Da finden sich aber einige pauschal besteuerte Gegenbeispiele: Z.B.: Einkommen, dass in eine Direktversicherung fliesst -> 20% Pauschalbesteuerung und kein Progressionsvorbehalt. Alles andere wäre defakto eine Doppelbesteuerung. Der Progressionsvorbehalt bewirkt nähmlich defacto für die allermeisten (=Alle die Einnahmen mit Progressionsvorbehalt haben deren Summe unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen) eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz. |
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aus der Diskussion: | SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | Lisaman (21.11.02 21:03:53) |
Beitrag: | 75 von 85 (ID:7911913) |
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