Nach Rücksprache mit einem mir bekannten Steueranwalt über deine Anfrage kann ich nur die Info weiterreichen, daß es KEINERLEI rechtliche grundlage für das Ansinnen deines Finanzamtes gibt; da will sich offensichtlich mal wieder ein Finanzbeamter profilieren, weil er irgendwelche lohnenswerten Ziele wittert; Auf jeden Fall: Widerspruch einlegen Auf jeden Fall: nicht persönlich, sondern den Weg über einen Steueranwalt gehen, um auch rechtlich die nötige Hintergrundpower gegenüber dem Finanzamt zu haben.... |
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aus der Diskussion: | FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen |
Autor (Datum des Eintrages): | ld_2011 (22.11.02 12:13:58) |
Beitrag: | 12 von 36 (ID:7916880) |
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