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Nach Rücksprache mit einem mir bekannten Steueranwalt über deine Anfrage kann ich nur die Info weiterreichen, daß es KEINERLEI rechtliche grundlage für das Ansinnen deines Finanzamtes gibt; da will sich offensichtlich mal wieder ein Finanzbeamter profilieren, weil er irgendwelche lohnenswerten Ziele wittert;

Auf jeden Fall: Widerspruch einlegen

Auf jeden Fall: nicht persönlich, sondern den Weg über einen Steueranwalt gehen, um auch rechtlich die nötige Hintergrundpower gegenüber dem Finanzamt zu haben....
 
aus der Diskussion: FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen
Autor (Datum des Eintrages): ld_2011  (22.11.02 12:13:58)
Beitrag: 12 von 36 (ID:7916880)
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