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Zu #12: Ich finde, derzeit ist es noch zu früh, einen Rechtsanwalt einzuschalten. (Kostet übrigens). Bitte doch einfach um Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage die Anforderung beruht. Da es eine solche Rechtsgrundlage nicht gibt, dürfte sich die Anforderung erledigen.
 
aus der Diskussion: FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (22.11.02 12:43:38)
Beitrag: 13 von 36 (ID:7917179)
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