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1. Mein "unfähiger und sachunkundiger" Tip ohne nichterlaubte Rechtsberatung:

NICHT REAGIEREN+++ Wahrscheinlich spekulieren Sie auf ein Formular, dass die Dauer Deiner BörsenErfahrung und die Häufigkeit der Trades enthält. Dann wird von denen Rückwärts geprüft.


2. Seid vorsichtig: Der EichelWolf wird sich doch nicht auf die 7 (15) % beschränken: Der Hammer kommt doch noch ( und die blödden Daytrader freuen sich auf die niedrige Steuer---zu früh gefreut).

3. Das neue Gesetz schmeisst Aktien und Immobilien in einen Topf: 15 % vom Gewinn. Aber wenn jetzt jemand wild drauf los seine Eigentumswohnungen verkloppt wird er sich wundern. Ab 3. Objekt innerhalb von 10 Jahren wirst Du als GEWERBLICHER voll einkommens und gewerbesteuerpflichtig. Das wird er dann aus "Gleichheits- und Gerechtigkeitsgründen" auf AAktien ähnlich anwenden.


4. So kommt Eichel dann doch noch an den Zaster. Denn er wird auf die Schweiz verweisen, wo in vielen Kantonen man bei zB Einsatz von Fremdkapital, weniger als 6 Monate Haltedauer oder mehr als 200 Trades pro Jahr zum gwerblichen, steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Wertschriftenhändler gemacht wird. Auch in NL sind die Trades ab 51 pro Jahr vollllll steuerpflichtig.

Gruss

Hittfeld

Ubi bene, ibi patria (altrömischr Spruch- wo die Kohle stimmt bin ich zuhause)
 
aus der Diskussion: FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen
Autor (Datum des Eintrages): Hittfeld  (22.11.02 20:58:09)
Beitrag: 17 von 36 (ID:7922605)
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