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@SDT
Da du Einkommensteuer bezahlst gilt für dich auch die AO.
Solltest du keine Durchschrift oder Kopie mehr haben.
Kann das FA verlangen, daß auf deine Kosten eine Kopie
bei der Bank anzufertigen ist.

@Drace

Dies stimmt,der BTG-Antrag ist nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages.
Aber der Finanzbeamte will ja in SDT`s Fall auch sehen, wo er sein Kreuzchen nach §31 Abs2 Wertpapierhandelsgesetz gemacht hat.Diese dortigen Angaben sind sehr wohl Bestandteile.

http://www.corena.de/english/lifejove/forms/demo.pdf (F?)

Aber über die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nach der AO könnte der FA-Beamte dann
zum BTG-Antrag nachhaken!

Er hat ja aber geschrieben ."..ggf..TG". Also würde ich
erstmal abwarten.

Gruß epipoly
 
aus der Diskussion: FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen
Autor (Datum des Eintrages): epipoly  (24.11.02 10:26:49)
Beitrag: 28 von 36 (ID:7928087)
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