@SDT Da du Einkommensteuer bezahlst gilt für dich auch die AO. Solltest du keine Durchschrift oder Kopie mehr haben. Kann das FA verlangen, daß auf deine Kosten eine Kopie bei der Bank anzufertigen ist. @Drace Dies stimmt,der BTG-Antrag ist nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages. Aber der Finanzbeamte will ja in SDT`s Fall auch sehen, wo er sein Kreuzchen nach §31 Abs2 Wertpapierhandelsgesetz gemacht hat.Diese dortigen Angaben sind sehr wohl Bestandteile. http://www.corena.de/english/lifejove/forms/demo.pdf (F?) Aber über die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nach der AO könnte der FA-Beamte dann zum BTG-Antrag nachhaken! Er hat ja aber geschrieben ."..ggf..TG". Also würde ich erstmal abwarten. Gruß epipoly |
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aus der Diskussion: | FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen |
Autor (Datum des Eintrages): | epipoly (24.11.02 10:26:49) |
Beitrag: | 28 von 36 (ID:7928087) |
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