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Die Situation hat sich etwas entspannt, alldieweil die 2001er Steuer durch ist (Abrechnung kam Freitag, sieht ganz ok aus). Ich hatte ja die Befürchtung, daß es ohne die gewünschten Angaben zu den Vorjahren überhaupt nicht weitergeht. Ich tendiere jetzt dazu, daß der Kerl nur seinen Job macht (den er sich freilich selbst ausgesucht hat :rolleyes: ) und hier routinemäßig nachfragt, eben wg. der angegebenen Verluste. Das ist einfach so, da gibt`s mit Sicherheit Anweisungen zu, das war schon mehrfach in der Presse zu lesen.

Anrufen werde ich jetzt erstmal nicht, sondern ich schicke einfach die Abrechnungen. Ob ich dazu in einem Schreiben nachfrage, daß ich nicht verstehe, was die TGF-/Erfahrungs-/Vermögensangaben mit der Steuer zu tun haben und er mir das doch bitte mal detailierter erklären soll (Rechtsgrundlage, Verordnung, Erlaß), oder ob ich darauf erstmal überhaupt nicht eingehe und abwarte, was passiert, weiß ich noch nicht. Weiß wer, wie die reagieren, wenn man ihre Nachverfolgung testet...? :eek:
Vielleicht nicht unbedingt ratsam, ich glaube man macht sich das Leben eher leichter, wenn man mitspielt. :(
Wie auch immer, nachfragen und erklären lassen wird ja wohl erlaubt sein.

Kennt wer `ne URL für die AO?


@drace
Hessen. Aber ich glaube, das hängt weniger vom jeweiligen B-Land, sondern von rein örtlichen Befindlichkeiten der Steuerritter ab. Z.B. ganz banalen Umständen wie das Arbeitsaufkommen (viel Workload = viel Durchwinken und umgekehrt).

"Abgabe der Erklärung deinerseits würde mich, wenn ich Finanzbeamter wäre, mißtrauisch machen (Der hat ein schlechtes Gewissen, will was vertuschen)"
Das kann man aber auch genau umgekehrt sehen!
 
aus der Diskussion: FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen
Autor (Datum des Eintrages): SDT  (26.11.02 10:07:12)
Beitrag: 31 von 36 (ID:7942148)
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