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darc, ich will ja nichts sagen, aber als lediger selbstständiger freiberufler mit einer eigenen hütte habe ich die 300.000€ freigrenze schon allein mit dem abbezahlten haus überschritten, dazu brauche ich kein sonstiges vermögen aus meinem betrieb, was mir aber auch noch zugerechnet wird.
d.h. ich darf jetzt vor lauter solidarität zusätzlich zu meiner eh schon ordentlichen steuerbelastung sozusagen noch eine miete an den staat zahlen oder was? danke...
 
aus der Diskussion: VERMOEGENSSTEUER.......endlich!
Autor (Datum des Eintrages): Karl  (27.11.02 08:32:08)
Beitrag: 13 von 74 (ID:7951905)
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