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Kapitel 11 andererseits ist zur STAATKONKURS- und Vergleichsordnung einzigartig und stellt den Schuldner ein Träger für das Laufen lassen seines Geschäfts unter Schutz vor seinen Gläubigern beim Entwickeln eines Planes für das Beheben seiner finanziellen Probleme zur Verfügung. In einem erfolgreichen Fall des Kapitels 11IST der Schuldner in der Lage, einen Sanierungsplan zu haben bestätigte, das dem Schuldner ermöglicht, frei von den Belastungen erfolgreich zukünftig zu funktionieren, die seine Archivierung des Kapitels 11 ausfällten. Im allgemeinen ist ein Plan des Kapitels 11 ein Vertrag unter den beteiligten Parteien am Fall des Kapitels 11 des Schuldners. Wenn er durch die erforderlichen Majoritäten jeder Kategorie betroffene Gläubiger und Billigkeitsinhaber angenommen wird und durch das Konkursgericht bestätigt wird, bindet der Plan auf allen betroffenen Beteiligten, selbst wenn sie nicht zugunsten des Planes wählten. Unter bestimmten Umständen kann ein Plan bestätigt werden, selbst wenn etwas (aber nicht alle) Kategorien nicht den Plan annehmen.
IST DAS OK
:)
 
aus der Diskussion: Kostolanys Erbe
Autor (Datum des Eintrages): ocra  (28.11.02 19:40:38)
Beitrag: 14 von 24 (ID:7966514)
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