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einmalzahlungen werden anteilig für das ganze jahr gewertet, ist also die anteilige jahresbbg noch nicht ausgeschöpft wird die einmalzahlung entsprechend umgelegt vgl. §23a sgb iv
 
aus der Diskussion: Kann der Arbeitnehmeranteil in der GKV 400,- EUR sein ?
Autor (Datum des Eintrages): Schami324  (02.12.02 22:58:25)
Beitrag: 8 von 8 (ID:7995671)
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