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Die Umsatzsteuer richtet sich nach den zugrundeliegenden Umsätzen. Ein Vermieter ist grundsätzlich Unternehmer. Vermietung ist eine sonstige Leistung. Wenn Objekte im Inland vermietet werden, ist der Umsatz steuerbar. Grundsätzlich ist der Umsat aber umsatzsteuerfrei.
Es gibt aber Optionsmöglichkeiten, das heisst man kann auf die Steuerfreiheit verzichten.
Bei Vermietungsumsätzen ist die Option möglich, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer ausgeführt wird, nicht aber gegenüber Privatpersonen (das ist so eine Art von staatlicher Subvention für Mieter oder Vermieter, je na´ch Sichtweise).
MFG Tobi
 
aus der Diskussion: Mehrwertsteuer bei privater Immobilienvermietung?
Autor (Datum des Eintrages): Tobistorm  (05.12.02 17:32:47)
Beitrag: 3 von 9 (ID:8024980)
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