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Nur keine Panik. Da hat irgendein Schaffi..er aus dem Westen Deutschlands einen Strafantrag gestellt.
Bei der Körperverletzung nach § 223 StGB handelt es sich gem. § 230 StGB um ein sog. "Antragsdelikt", bei dem prinzipiell nur das Opfer Anzeige erstatten kann, es sei denn, die Strafverfolgung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Zweiteres ist dann gegeben, wenn zB
- der Täter schwere Verletzungen verursacht
- besonders leichtfertig handelt
- einschlägig vorbestraft ist
etc.

Ergo : Da ist mal wieder ein Staatsanwalt, der irgendwie auch mal in die Presse wollte, und es jetzt so geschafft hat. Die Prüfung des Falles hätte einen Jura-Studenten 5 min gekostet, aber dann wäre ja TV nicht gekommen.

Garion

PS: Wenn man im Verhalten von Kahn einen Straftat sehen will, was so absurd ist, wie wenn man in Schröder einen guten Kanzler sieht, dann wäre es auch nicht Körperverletzung, weil er seinen Gegner je weder körperlich mißhandelt hat, noch seine Gesundheit geschädigt.
ABER : Er hat ihn in die Knie gezwungen, also wohin gebracht, wo der gar nicht hin wollte. Das könnte doch Nötigung gewesen sein ;) . Vielleicht liest das hier ja eine Ruhrpottzecke und gibt dem Staatsanwalt einen Tip, denn § 240 StGB - Nötigung - ist kein Antragsdelikt und der Staatsanwalt könnte ne kleine Dienstreise nach München machen, das Trainingsgelände des FCB besuchen, usw.

Ganz schön traurig, mit was sich der FCB rumschlagen muß, weil die anderen Mannschaften nicht mit mit spielerischen Mitteln den Hauch einer Chance haben.
 
aus der Diskussion: FC BAYERN MÜNCHEN - Saison 2002/2003
Autor (Datum des Eintrages): Garion  (06.12.02 09:54:33)
Beitrag: 505 von 2,101 (ID:8029203)
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