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Danke für die Antwort! Wie sähe es aus, wenn man ein 1 Mio-Objekt ersteigern würde? Könnte man sich dann fast 138 TEUR Umsatzsteuer vorläufig wiederholen? Ist dies möglich, wenn das Objekt vorher auch teileweise vom Verkäufer eigengenutzt wurde?
 
aus der Diskussion: Mehrwertsteuer bei privater Immobilienvermietung?
Autor (Datum des Eintrages): casel  (06.12.02 14:17:22)
Beitrag: 7 von 9 (ID:8032002)
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