Danke für die Antwort! Wie sähe es aus, wenn man ein 1 Mio-Objekt ersteigern würde? Könnte man sich dann fast 138 TEUR Umsatzsteuer vorläufig wiederholen? Ist dies möglich, wenn das Objekt vorher auch teileweise vom Verkäufer eigengenutzt wurde? |
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aus der Diskussion: | Mehrwertsteuer bei privater Immobilienvermietung? |
Autor (Datum des Eintrages): | casel (06.12.02 14:17:22) |
Beitrag: | 7 von 9 (ID:8032002) |
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