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Vorschriften:
Mit einem Bein im Grab
Ein 56-jähriger Sizilianer hat Presseberichten zufolge seinen amputierten Fuß auf einem Friedhof beisetzen lassen müssen. Die geltenden Gesundheitsbestimmungen hätten ihn dazu gezwungen, für sein entferntes Körperteil eigens einen Sarg sowie eine ordnungsgemäße Grabstelle zu besorgen.
 
aus der Diskussion: SB II-C 743 Wochenendsräd ***Wer schläft, sündigt nicht !***
Autor (Datum des Eintrages): hic  (07.12.02 22:13:05)
Beitrag: 68 von 102 (ID:8040538)
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