#3: kleiner hinweis: der einschreibe-rückschein nützt dir im zweifelsfalle auch nichts, denn er beweist nur, dass du ein schreiben an die alte krankenkasse geschickt hast - sagt aber nichts über den hinhalt des schreibens aus. so kann die krankenkasse ohne weiters behaupten, sie hätten von dir einen leeren umschlag oder ein leeres blatt erhalten. |
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aus der Diskussion: | Krankenkasse möchte Wechsel verhindern |
Autor (Datum des Eintrages): | broker2204 (10.12.02 13:06:55) |
Beitrag: | 8 von 10 (ID:8058083) |
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