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#3: kleiner hinweis:

der einschreibe-rückschein nützt dir im zweifelsfalle auch nichts, denn er beweist nur, dass du ein schreiben an die alte krankenkasse geschickt hast - sagt aber nichts über den hinhalt des schreibens aus.

so kann die krankenkasse ohne weiters behaupten, sie hätten von dir einen leeren umschlag oder ein leeres blatt erhalten.
 
aus der Diskussion: Krankenkasse möchte Wechsel verhindern
Autor (Datum des Eintrages): broker2204  (10.12.02 13:06:55)
Beitrag: 8 von 10 (ID:8058083)
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