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@Perkins,

sieh her, das Grundgesetzt schreibt nicht zwingend vor, dass der Kanzler auch ein Mandat im Bundestag haben muss:

Artikel 63 Grundgesetz [Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers]

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

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Nach meiner Interpretation dürfte selbst ein Extraterrestrischer den Job machen. Johannes Rau könnte folglich sogar ET oder den Mann im Mond vorschlagen. Bekanntlich ist ja unser derzeitiger Kanzler auch nicht von dieser Welt. :laugh:
 
aus der Diskussion: +++Müntefering könnte Kanzler einer Großen Koalition werden, nicht Clement!
Autor (Datum des Eintrages): Lifetrader  (13.12.02 06:24:34)
Beitrag: 28 von 37 (ID:8085503)
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