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Wowereit hat selbst gesagt, er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Das heißt doch wohl, dass seine Handlungsweise vorsätzlich war.

Ob sich der Vorsatz auch auf Verfassungsbruch bezog,
ist zu prüfen.
Ohne weitere Begründung ist aber wohl zu unterstellen, dass Wowereit als Präsident die politische Absicht hatte, die Annahme des Gesetzes festzustellen.

Und damit liegt die billigende Inkaufnahme von Verfassungsbruch nahe, also bedingter Vorsatz, gerichtet auf Verfassungsbruch.
 
aus der Diskussion: Unfassbar WO-Politboard zu über 2/3 reaktionäre Hasspropaganda
Autor (Datum des Eintrages): Scarlett  (18.12.02 19:33:43)
Beitrag: 63 von 86 (ID:8132680)
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