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Habe da mal eine Frage zum Dosenpfand.

In den letzten Wochen (Monaten) habe ich den Medien 100-mal gehört, daß im entsprechenden Gesetz (Verordnung?) zum Dosenpfand drinsteht, daß man die Dosen (Flaschen) überall, in jedem Geschäft zurückgeben kann, wo solche Dosen (Flaschen) verkauft werden.
Wenn ich mich nicht ganz irre, haben auch Verbraucherschützer x-mal gesagt, sie werden ab Anfang Januar genau diesen Punkt mit Testkäufen überprüfen und haben mit Bußgeldern von 100000-en von EUR gedroht, falls dies nicht der Fall sein sollte.

Jetzt heißt es, Umweltminister Trittin habe mit Wirtschaftsvertretern eine Übergangsfrist von 9 Monaten ausgehandelt. Bis dahin müssen die Geschäfte nur ihre eigenen Dosen (Flaschen) zurücknehmen.


Wieso höre ich von den Verbraucherschützern zu diesem Punkt nichts mehr?
Wieso können einzelne Verbände bei Gesetzen Ausnahmeregelungen aushandeln? Ist das jetzt allgemein so, daß man über Gesetze, die einem nicht passen, nachträglich verhandeln kann, um für sich bessere Konditionen herausschlagen zu können? Kann das jetzt jeder Bürger, oder muß man dazu den zuständigen Minister persönlich kennen (oder gar schmieren)?
Was ist der Trick dabei? Ich steig da nicht durch.
 
aus der Diskussion: Pflicht-Pfand, ich freue mich drauf! (Danke Jürgen!!!)
Autor (Datum des Eintrages): TeddyOnLine  (31.12.02 14:24:51)
Beitrag: 18 von 21 (ID:8199276)
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