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Nein, ich kann nicht zustimmen. Wenn das stimmen würde was Sie behaupten, bräuchte man keine Abschläge bei Dividendenzahlungen und keine Abschläge bei Kapitalerhöhungen durchzuführen, weil alles schon einpreist wäre. Das ist systematisch schon nicht durchführbar.

Ich halte die aktuellen Kurse für außerordentlich günstig. Dass hier, wie bei allen Mantelausrichtungen, die auszuweisenden Ergebnisse erst noch gezeigt werden müssen, ist bei Mantelneuausrichtungen systembedingt, die damit verbundenen erhöhten Risiken ebenso. Diesen Risiken steht eine erhöhte Ertragserwartung gegenüber und wenn ich angesichts der bestehenden Substanz, der niedrigen Marktkapialisierung und der Ertragschancen ein Rendite-Risiko-Profil erstelle, komme ich zu einer ausgezeichneten Ausgangslage. Genaueres können Sie in meiner Studie nachlesen (wenn Sie sie bestellen). Ob die dort gemachten Annahmen und Prognosen eintreffen, werden wir ja spätestens bei der Vorlage der Halbjahreszahlen zumindest grob abschätzen können. Letztendlich muß sich jeder selbst ein Bild von der Situation machen und entscheiden, wie er disponiert.

Einen Bezugsrechtsabschlag zu ignorieren wie Sie es tun, erscheint mir jedenfalls nicht sachgerecht zu sein.

Grüße

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aus der Diskussion: UNYLON AG
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (27.01.03 23:57:45)
Beitrag: 46 von 573 (ID:8434035)
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