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zu #48 Ich schrieb nicht, daß ein Bezugsrechtsabschlag bereits im Kurs eingepreist sei, sondern die Erwartung des Mittelzuflusses. Wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe, liegt der Dissenz nur darin, daß Sie zur Berechnung des Bezugsrechtsabschlags den Mittelzufluß dem Marktwert zuschlagen und ich dieses für unrichtig halte. Ich denke meine Sicht der Dinge wird dadurch belegt, daß bis auf seltene Ausnahmen Barkapitalerhöhungen zu deutlichen Kursbelastungen führen. Eine Kursbelastung dürfte nach Ihrer Sichtweise ja nur dann auftreten, wenn die neuen Aktien zu einem Preis unter Kurs abgegeben werden.
Die Wirkungsweise des Dividendenabschlages will ich übrigens nicht in Zweifel ziehen - wodurch ich keine Systematik verletze.

Übrigens bin ich nicht Aktionär der ECB/Unylon, weil es bisher mit den mir zugänglichen Mitteln nicht möglich war die Profitabilität der ex. Plastomid Polymere GmbH mit einer ausreichenden Sicherheit zu bewerten. PeerShare, gibt Ihre Studie hierzu brauchbare Informationen wieder?? Vielleicht können Sie auch zu den Punkten in #30 etwas sagen?
 
aus der Diskussion: UNYLON AG
Autor (Datum des Eintrages): Syrtakihans  (28.01.03 19:31:15)
Beitrag: 53 von 573 (ID:8442929)
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