ja sie hat Anspruch auf 60% des letzten Nettogehalts => das is bei Azubi natürlich nich soviel, aber immerhin besteht der Anspruch ein Jahr lang! |
|
aus der Diskussion: | Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende ? |
Autor (Datum des Eintrages): | derTorty (04.02.03 00:29:17) |
Beitrag: | 6 von 11 (ID:8502443) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |