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ja sie hat Anspruch auf 60% des letzten Nettogehalts
=> das is bei Azubi natürlich nich soviel, aber immerhin besteht der Anspruch ein Jahr lang! :p
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende ?
Autor (Datum des Eintrages): derTorty  (04.02.03 00:29:17)
Beitrag: 6 von 11 (ID:8502443)
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