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der weg fuehrt deine bekannte erst zum arbeitsamt und dann zum sozialamt...alle bewerbungskosten fuer eine arbeitsstelle kann sie beim arbeitsamt geltend machen..
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende ?
Autor (Datum des Eintrages): Kehldar  (04.02.03 08:22:25)
Beitrag: 9 von 11 (ID:8503331)
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