der weg fuehrt deine bekannte erst zum arbeitsamt und dann zum sozialamt...alle bewerbungskosten fuer eine arbeitsstelle kann sie beim arbeitsamt geltend machen.. |
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aus der Diskussion: | Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende ? |
Autor (Datum des Eintrages): | Kehldar (04.02.03 08:22:25) |
Beitrag: | 9 von 11 (ID:8503331) |
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