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@Syrtakihans: Ob und wie die Ergebnisprognosen eintreffen werden wir spätestens sehen, wenn die Ergebnisse vorgelegt werden. Sie haben hierzu Ihre eigene Sichtweise (genauso wie bei der Beurteilung des Bezugsrechtsabschlags in #37 und #39, der nicht so eingetreten ist wie es Ihrer Einschätzung entsprach, sondern so, wie es am Kapitalmarkt üblich ist). Sie treffen Ihre Anlageentscheidung nach Ihrer Einschätzung. Ich schätze die Situation eben anders ein und agiere nach meiner eigenen Überzeugung. Erst die Zukunft wird zeigen, wer richtig lag.

Ihre Aussagen zum Unypol-Ergebnis sind widersprüchlich. Sollte der Unypol-Absatz tatsächlich eine fallende Nachfrage im zweiten Halbjahr gesprürt haben, müßte auch nicht mehr auf Fremdleistungen zurückgegriffen werden. Falls die Nachfrage doch groß war, haben wir unverändert eine Vollauslastung. Eine gleichzeitige niedrige Auslastung und Inanspruchnahme von Fremdanbietern ist nicht schlüssig und macht rational betrachtet keinen Sinn. Die Angabe der Verwaltung zur Vollauslastung der Kapazitäten stammt übrigens von der HV vom Ende Oktober 2002 und ist damit zeitnah.

Wie Sie auf die Verzinsung der Genußscheine mit einem Aufwand von 1,3 Mio. Euro kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Vielleicht sollten Sie sich nochmal die Verhältnisse von Cash / Umlaufvermögen und Kaufpreis der Unypol-Beteiligung anschauen. Darüberhinaus ist die Verzinsung der Genussscheine max. 8% und nicht wie Sie annehmen 13%. Die in der Vorlage genannte Bonusverzinsung von max. 4,5% orientiert sich an der Dividendenhöhe und um die 4,5% zu erreichen müßte die Dividende mind. 9 cent betragen, was aktuell einer Dividendenrendite von 7,3% entspräche. Da die Dividende nur aus dem Gewinn gezahlt werden kann, muß vorher ja auch ein solcher anfallen. Nach Ihrer Rechnung fällt aber kein Gewinn an. Sie müssen sich also entscheiden: Entweder fällt kein Gewinn an und die Verzinsung der Genußscheine (die zur Finanzierung des Kaufpreises übrigens gar nicht in voller Höhe begeben werden müssen) liegt deutlich unterhalb Ihrer Prognose. Oder aber die Verzinsung ist so hoch wie von Ihnen angenommen, dann fällt aber auch vorher ein entsprechender Gewinn an, was nach Ihrer Rechnung ja gar nicht sein kann (nach meiner Prognose übrigens sehr wohl...).

Besserungsabreden und Rückstellungen? Das geht nicht. Schauen Sie einmal ins HGB.

Sorry wenn ich nicht kurzfristig auf weitere Postings reagieren kann. Momentan gibt es sehr viel zu tun...

Grüße

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aus der Diskussion: UNYLON AG
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (11.02.03 15:29:43)
Beitrag: 86 von 573 (ID:8574391)
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