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Steht bei WISO doch alles im Handbuch.

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich ohnehin erst ab einer Höhe von mind. 6% des zu versteuernden Einkommens aus.

Die höchstmöglichen Sonderausgaben "Versicherungsbeiträge" sind allein schon mit dem Betrag des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ausgeschöpft.

Da geht nichts mehr.
 
aus der Diskussion: Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich)
Autor (Datum des Eintrages): DrSchloettcker  (12.02.03 08:40:35)
Beitrag: 6 von 16 (ID:8583124)
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