Steht bei WISO doch alles im Handbuch. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich ohnehin erst ab einer Höhe von mind. 6% des zu versteuernden Einkommens aus. Die höchstmöglichen Sonderausgaben "Versicherungsbeiträge" sind allein schon mit dem Betrag des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ausgeschöpft. Da geht nichts mehr. |
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aus der Diskussion: | Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich) |
Autor (Datum des Eintrages): | DrSchloettcker (12.02.03 08:40:35) |
Beitrag: | 6 von 16 (ID:8583124) |
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