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Hallo Grasgeflüster,

bei 63 km einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte müßtest du eigentlich auf den Maximalbetrag von 5112 € kommen, falls du keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommst.
Hast du pauschal 220 Arbeitstage angesetzt? Das ist möglich.

Gruß
 
aus der Diskussion: Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich)
Autor (Datum des Eintrages): DrSchloettcker  (12.02.03 08:51:34)
Beitrag: 8 von 16 (ID:8583215)
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