"bei 63 km einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte müßtest du eigentlich auf den Maximalbetrag von 5112 € kommen, falls du keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommst." Die 5.112 EUR sind kein Maximalbetrag. Auch höhere Beträge können geltend gemacht werden, wenn ein Pkw benutzt wird. Es gelten allerdings erhöhte Nachweispflichten. |
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aus der Diskussion: | Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich) |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (12.02.03 12:53:48) |
Beitrag: | 12 von 16 (ID:8585910) |
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