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"bei 63 km einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte müßtest du eigentlich auf den Maximalbetrag von 5112 € kommen, falls du keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommst."

Die 5.112 EUR sind kein Maximalbetrag. Auch höhere Beträge können geltend gemacht werden, wenn ein Pkw benutzt wird. Es gelten allerdings erhöhte Nachweispflichten.
 
aus der Diskussion: Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich)
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (12.02.03 12:53:48)
Beitrag: 12 von 16 (ID:8585910)
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