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Zu #3: Die Beiträge zur PKV sind im Mantelbogen der ESt-Erklärung auf Seite 3 unter "Sonderausgaben" in Zeile 68 bei "Kranken- und Pflegeversicherung" anzugeben.
Allerdings nützt der Eintrag wohl nichts.
Der BFH hat entschieden (Veröffentlichung am 6.2.03), dass die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs verfassungskonform sein soll.
 
aus der Diskussion: Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich)
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (12.02.03 12:59:05)
Beitrag: 13 von 16 (ID:8586006)
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