Zu #3: Die Beiträge zur PKV sind im Mantelbogen der ESt-Erklärung auf Seite 3 unter "Sonderausgaben" in Zeile 68 bei "Kranken- und Pflegeversicherung" anzugeben. Allerdings nützt der Eintrag wohl nichts. Der BFH hat entschieden (Veröffentlichung am 6.2.03), dass die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs verfassungskonform sein soll. |
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aus der Diskussion: | Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich) |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (12.02.03 12:59:05) |
Beitrag: | 13 von 16 (ID:8586006) |
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