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Im übrigen ist die geschilderte Situation so kaum zu beurteilen, fragt sich wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person, welche Einkünfte hat wer ??? Würde z.B. die Großmutter Versicherungsnehmer sein, könnte sie bei Ausübung des Kapitalwahlrechtes ggf. aufgrund Ihrer Einkünfte aus gesetzl. Renten ( keine Pensionen ) unter dem Eingangssteuersatz liegen und eventuell eine Nichveranlagungsbescheinigung beim FA beantragen, gleiches gilt für die Enkeltochter, fall sie z.B. arbeitslos ist oder Studiert.
 
aus der Diskussion: Einmalbeitrag und Steuerpflicht
Autor (Datum des Eintrages): mibaxelf  (12.02.03 13:14:29)
Beitrag: 3 von 8 (ID:8586231)
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