Was man hier verschweigt, ist die Tatsache, dass man als sogenannter “ ICH AG “ Gründer keine Vorsteuer geltend machen darf ! Auch gibt es derzeit keine grundlegende Gesetzeslage zu dieser Form der Förderung. Wenn man überhaupt von Förderung sprechen kann. Gruß LB |
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aus der Diskussion: | Ich-AG vs. Überbrückungsgeld |
Autor (Datum des Eintrages): | LordBaninsky (12.02.03 13:57:48) |
Beitrag: | 2 von 11 (ID:8586812) |
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