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Was man hier verschweigt, ist die Tatsache, dass man als sogenannter “ ICH AG “ Gründer keine Vorsteuer geltend machen darf !

Auch gibt es derzeit keine grundlegende Gesetzeslage zu dieser Form der Förderung.

Wenn man überhaupt von Förderung sprechen kann.

Gruß LB

:cry:
 
aus der Diskussion: Ich-AG vs. Überbrückungsgeld
Autor (Datum des Eintrages): LordBaninsky  (12.02.03 13:57:48)
Beitrag: 2 von 11 (ID:8586812)
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