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Wird bei der Förderung eigentlich auf vorhandenen Besitztümer des Antragstellers geachtet?
Ich kenn z.B. jemanden der steht kurz vor der Arbeitslosenhilfe. Da er bei Arbeitslosenhilfe höchstens ein Vermögen von 200€*Lebensjahr haben darf versucht er sein Geld zu retten in dem er eine "Ich-Ag" gründet.
Ist das möglich?
 
aus der Diskussion: Ich-AG vs. Überbrückungsgeld
Autor (Datum des Eintrages): Buitel  (13.02.03 07:57:09)
Beitrag: 6 von 11 (ID:8595016)
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