Wird bei der Förderung eigentlich auf vorhandenen Besitztümer des Antragstellers geachtet? Ich kenn z.B. jemanden der steht kurz vor der Arbeitslosenhilfe. Da er bei Arbeitslosenhilfe höchstens ein Vermögen von 200€*Lebensjahr haben darf versucht er sein Geld zu retten in dem er eine "Ich-Ag" gründet. Ist das möglich? |
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aus der Diskussion: | Ich-AG vs. Überbrückungsgeld |
Autor (Datum des Eintrages): | Buitel (13.02.03 07:57:09) |
Beitrag: | 6 von 11 (ID:8595016) |
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