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Guten Tag!

RKB: Rückstellungen sind keine Rücklagen, sondern werden nur dann bilanziert, wenn es eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit dafür gibt, daß sie auch gebraucht werden. Insofern sind sie nicht nur liquiditätsbindend, sondern auch durchaus (wenn auch nicht immer in voller Höhe) liquiditätsvernichtend.

Gruß

Quixote
 
aus der Diskussion: Liquiditätsengpass bei MLP !!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Quixote  (13.02.03 12:52:50)
Beitrag: 24 von 86 (ID:8598122)
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