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Guten Tag!

LarsTevede: Ich habe die Bilanz nicht gelesen, von daher kann ich mich nur auf die Aussage verlassen, daß es sich um Rückstellungen und nicht -Lagen handelt.

Allerdings geht es um die HGB-Bilanz, nicht die Steuerbilanz (die ist schließlich nicht öffentlich). Und in der HGB-Bilanz ist es nunmal so, daß Rückstellungen für abschätzbare Risiken gebildet werden MÜSSEN (daran ist nichts freiwillig, obwohl der jeweilige Nachweis natürlich schwierig ist), jedoch nicht auf dumpfen Verdacht gebildet werden dürfen.

Natürlich kann es sein, daß MLP hier einen Posten einbaut,um die Kritikerstimmen verstummen zu lassen und nun Vorsicht signalisieren, obwohl sie in Wirklichkeit gar keine nennenswerten Risiken erwarten. Nur: legal wäre das nicht. Legal ist es dagegen, wenn den gebildeten Rückstellungen gegenüber realistische Risiken stehen.

Gruß

Quixote
 
aus der Diskussion: Liquiditätsengpass bei MLP !!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Quixote  (14.02.03 12:58:25)
Beitrag: 39 von 86 (ID:8611153)
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