Nach dem Verkauf eines Baugrundstücks grade noch Ende 2002 will das Finanzamt vom Verkäufer wissen: - wie, wann, wo der erste Kontakt zum Erwerber zustande gekommen ist - ob ein und wenn ja welcher Makler involviert war - wie der Maklervertrag aussieht (Kopie) - ob der Käufer außer vom Makler auch durch Dritte benannt wurde - wer die Grundstücksteilung initiiert und wer sie bezahlt hat Begründet wird dies ganz allgemein mit §§88ff AO, nachdem das FA wg. Grunderwerbsteuer bekanntermaßen Grundstücksverkäufe bearbeitet und Auskünfte verlangen darf. Bloß, welchen Hintergrund haben diese Fragen? Das FA hat doch allenfalls die Preisfrage und ggfs. abziehbare Kosten zu interessieren? Warum wird so auf den Makler bzw. eine Vermittlung durch Dritte ganz allgemein abgehoben? |
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aus der Diskussion: | wissensdurstiges Finanzamt |
Autor (Datum des Eintrages): | Brokateur (27.02.03 09:12:53) |
Beitrag: | 1 von 6 (ID:8745554) |
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