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letzteres ist auch der fall,

jedoch will das finanzamt, wie sollte es anders sein, ggf. schauen, ob hier nicht einer gewerblichen tätigkeit nachgegangen wird, um dann - yipee - wieder steuerlichzuschlagen zu können.

wird bei vielen einfach unterstellt.

gruß costo2001
 
aus der Diskussion: wissensdurstiges Finanzamt
Autor (Datum des Eintrages): costo2001  (27.02.03 10:05:29)
Beitrag: 4 von 6 (ID:8746184)
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