@ Buitel bei Antrag "Ich AG" erfolgt keine Prüfung der Besitzverhältnisse. Du mußt aber wissen, dass i.d.R. die gesamte Förderung der "Ich-AG" drauf geht für die Sozialabgaben, im letzten Jahr hast Du sogar negative Förderung (Förd.<SozAbg). Ansonsten ist bei Soz.Hilfe m.W. ein VErmögen von 17.500 Euro bei Familien erlaubt (ach, kannst sogar noch in der eigenen Eigentumswohnung leben). Wie gesagt - hat aber nix mit Existenzgr.Förderung zu tun. Art |
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aus der Diskussion: | Ich-AG vs. Überbrückungsgeld |
Autor (Datum des Eintrages): | Art Bechstein (02.03.03 17:26:18) |
Beitrag: | 11 von 11 (ID:8773112) |
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